Zwischenruf: Blackrock & Bouletten
Franziska Giffey, die frühere Regierende Bürgermeisterin von Berlin und seit drei Jahren Wirtschaftssenatorin der Stadt, hat ein kleines Kochbuch geschrieben, das sie derzeit im Wahlkampf verschenkt. Man findet darin etwa ein Rezept für Bouletten und eines für Streuselkuchen, und falls das Ganze nicht wieder in einer Plagiatsaffäre endet wie seinerzeit bei Giffeys Doktorarbeit, werden die Bouletten und der Streuselkuchen der rührigen SPD-Politikerin und ihrer Partei bei den bevorstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus vielleicht ein paar Stimmen mehr bringen. Aber sicher ist das nicht, die bisherigen Umfragewerte sehen schlecht aus. Die SPD rangiert bzw. köchelt auf Platz 5. An der Spitze liegt die Linke. Was nicht wenig damit zu tun hat, dass sich der Berliner Wahlkampf vor allem um das Thema Wohnen dreht, und das heißt auch: darum, dass der vor fünf Jahren, am 26. September 2021, erfolgreich verlaufene Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mal endlich in die Tat umgesetzt wird, wie es die Landesverfassung vorschreibt. Giffey und ihr scheidender Senatskollege Kai Wegner von der CDU haben die Zeit bisher damit verbracht, die Umsetzung auf Sankt Nimmerlein zu verschieben. Mit der Folge, dass die Initiatoren des Volksentscheids nun selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, den sie in einer neuerlichen Abstimmung bestätigen und unmittelbar in Kraft setzen wollen.
Nachdem unlängst vier Berliner Banken unisono wehklagten, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände unbedingt verhindert werden müsse – wenn nicht, drohe eine Bankenkrise, Investoren würden flüchten und Trump Sanktionen verhängen –, sah auch der Koalitionsausschuss der Bundesregierung Handlungsbedarf und einigte sich nicht nur auf so schöne Dinge wie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, sondern – kaum beachtet – auch darauf, die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Länderebene“ zu untersagen. Ja, zu untersagen. So schlicht und einfach stellt man sich im Kreise von Friedrich Merz, dem Ex-Manager des US-Vermögensverwalters und Vonovia/Deutsche Wohnen-Anteilseigners Blackrock, die Aushebelung des Grundgesetzes vor, in dessen Artikeln 14 und 15 die Sätze stehen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“