Zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma
Am 2. August 1944 wurden im von der SS als „Zigeunerlager“ bezeichneten Teil des Konzentrationslagers Auschwitz die letzten noch gefangen gehaltenen 4.300 Sinti und Roma ermordet, vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen. In Erinnerung an die Sinti und Roma, die dem nationalsozialistischen Völkermord zum Opfer fielen, erklärte das Europäische Parlament 2015 den 2. August zum offiziellen Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma.
Bereits seit Jahrhunderten in ganz Europa als ein „fahrendes Volk schmutziger Bettler, Betrüger und Diebe“ diskriminiert, machten die Nationalsozialisten die Entrechtung und Verfolgung der Sinti und Roma zum Programm. 1935 als „artfremde Rasse“ definiert, wurden sie zunehmend aus dem öffentlichen Leben gedrängt, etwa indem sie keine Erlaubnis für ihr Gewerbe erhielten. Kindern wurden Schulverbote erteilt. Es kam zu Eheverboten und Zwangsscheidungen. Im Jahr 1936 veröffentlichte die Reichsregierung den „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“. Dieser bot die gesetzliche Grundlage, Sinti und Roma „an einem bestimmten Ort“ sesshaft zu machen. Tatsächlich schuf er die rechtliche Basis für ihre Unterbringung in Lagern. 1938 wurde mit dem „Runderlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ eine neue Stufe der Diskriminierung erreicht und zwang alle Sinti und Roma sich polizeilich erfassen und „rassenbiologisch“ untersuchen und kategorisieren zu lassen. Nachdem die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ 30.000 Sinti und Roma im Reichsgebiet erfasst hatte, wurde auf einer vom Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich einberufenen Konferenz beschlossen, diese Menschen in Zwangsarbeitslager im besetzten Polen zu deportieren. Am 16. Dezember 1942 entschied Himmler im „Auschwitz-Erlass“, alle noch im Reichsgebiet verbliebenen Sinti und Roma in Konzentrationslager und Ghettos bringen zu lassen. In der Folgezeit weiteten die Nationalsozialisten die Verfolgung der Sinti und Roma auf ganz Europa aus. Über die genaue Zahl der Ermordeten gibt es nur Schätzungen. Insgesamt geht die Wissenschaft von mindestens 220.000 bis zu 500.000 Opfern in Europa aus.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatten Sinti und Roma es sehr schwer, als rassisch Verfolgte des NS-Regimes in der Bundesrepublik anerkannt zu werden. Für die Prüfung von Anträgen waren oft dieselben Beamten zuständig, die während der NS-Zeit in den „Dienststellen für Zigeunerfragen“ gearbeitet hatten. Nicht selten stritten sie ab, dass die Antragssteller rassisch verfolgt worden wären. Stattdessen seien sie als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ in die Konzentrationslager deportiert worden. Die Behörden verweigerten ihnen jegliche Entschädigung. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes entschied 1956, die rassistische Verfolgung habe erst im März 1943 mit den Massenvernichtungen in Auschwitz begonnen. Vorher habe es sich um legitime Strafverfolgung gehandelt. In dem Urteil heißt es wörtlich, dass „Zigeuner“ diese durch „eigene Asozialität, Kriminalität und Wandertrieb“ selbst herbeigeführt hätten. Erst im März 1982 erkannte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt den Völkermord an den Sinti und Roma schließlich als solchen an: „Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Viele von ihnen wurden ermordet. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermordes erfüllt.“
Sinti und Roma werden bis heute diskriminiert. Die Meldestelle für Antiziganismus hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Fälle von Angriffen, Beleidigungen und Ausgrenzung registriert als im Vorjahr. Sinti und Roma erfahren Diskriminierungen vor allem bei der Wohnungssuche, der Arbeit sowie in Bus und Bahn. Jede/r dritte Deutsche möchte sie nicht als Nachbarn haben, so das Ergebnis einer Studie für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In der Covid-19-Zeit wurde den Sinti und Roma von Politikern und der Gesellschaft aus dem rechten politischen Lager gar unterstellt „Überbringer dieses Virus“ zu sein. Zunehmend dokumentieren die Meldestellen auch Vorfälle, bei denen Wohnungstüren und Hauswände mit rechter Propaganda beschmiert, Friedhöfe und Denkmäler geschändet, der nationalsozialistische Völkermord an Sinti und Roma geleugnet, verharmlost oder sogar glorifiziert werden. Deshalb ist der 2. August, der Europäische Gedenktag an den Holocaust an den Sinti und Roma Europas, auch eine Mahnung insbesondere an die Politik in Deutschland, ihre Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Roma und Sinti ernst zu nehmen.
Hans Peter Heinrich