Liebe Unterstützer*innen,

die Titelgeschichte im Mai ist höchst interessant - ich lege Sie Ihnen sehr ans Herz. Der bekannte Autor der Süddeutschen Zeitung, Ronen Steinke, spezialisiert, auf juristische Themen (Bücher u.a. „Terror gegen Juden“, „Der Staat gegen Fritz Bauer“) beschäftigt sich mit der Frage, ob wirklich

alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. So heißt es doch. Aber das stimmt nicht. Strafverfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt schwarzfahren, enden hart und immer härter. Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind und benachteiligt die, die wenig oder nichts haben - zum Beispiel Obdachlose.

Wir von fiftyfifty, die wir permanent mit Obdachlosen zu Gerichtsverhandlungen gehen, kennen das aus der Praxis. Wir haben daher die Ausführungen von Ronen Steinke mit Beispielen aus unserer Beratung ergänzt. Zum Beispiel Pino: Der fiftyfifty-Verkäufer saß im Gefängnis, weil er im Supermarkt Käse, Wurst, Salami und Carpaccio gestohlen hat. Er hatte Hunger und zwei Tage zuvor das letzte Mal gegessen. Für den Mundraub musste er 40 Tage einsitzen, weil er sich die Geldstrafe nicht leisten konnte. Oder Claudia: Sie lebt ausschließlich vom fiftyfifty-Verkauf und vom Schrottsammeln. Sozialleistungen bekommt sie nicht. Da ihr karges Geld bis zum Ende des Monats oft nicht ausreicht und ihre kleine Tochter oft hungert, hat sie im Kinderwagen Hühnchenfleisch im Wert von 19,32 Euro an der Einkaufskasse vorbei geschleust. Dafür wurde sie zu 30 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt. Da sie zu spät einen Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze eingelegt hat, ist der Strafbefehl rechtskräftig. Die von Armut betroffene Frau muss nun 900 Euro zahlen oder für 30 Tage ins Gefängnis.

Ich wünsche Ihnen eine lehrreiche Lektüre.

Herzliche Grüße, Ihr

Hubert Ostendorf & Team

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