Erneute Niederlage des OSDs vor Gericht

Düsseldorf, 03.06.2019


Erneute Niederlage des OSDs vor Gericht: Nach Einspruch durch fiftyfifty
wird Bußgeldverfahren gegen Obdachlosen eingestellt

Nach massiven Auseinandersetzungen zwischen fiftyfifty und dem OSD
erreichte fiftyfifty einen erneuten Erfolg vor Gericht. Das Amtsgericht
Düsseldorf stellte nun eines der Anfang des Jahres bekannt gewordenen
Bußgeldverfahren gegen Wohnungslose mit der Begründung ein, dass eine
Ahndung nicht geboten sei.

Zum Hintergrund: Am Donnerstag, 21.02.2019, organisierte fiftyfifty
gemeinsam mit wohnungslosen und armen Menschen eine Protestkundgebung
vor dem Rathaus. Anlass dafür waren vier von fiftyfifty dokumentierte
Fälle zwischen November 2018 und Januar 2019, in denen obdachlose und
arme Menschen auf unterschiedliche Art von immer der gleichen Streife
schikaniert wurden. Als rechtliche Grundlage wurde jeweils die seit
Jahren in der Kritik stehende Düsseldorfer Straßenordnung herangezogen.

Zum aktuell eingestellten Verfahren:
Im November 2018 wird ein Obdachloser im Hofgarten von einer OSD-Streife
in zivil kontrolliert. Ihm wird ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 €
ausgesprochen, weil er eine Plane zwischen zwei Äste gespannt hat, um
sich vor der Witterung zu schützen. Dies sei ein Vergehen nach § 5 DStO.
Die 35 € sollte er sofort zahlen. Auf die Bitte hin, einen
Anhörungsbogen zum Verwarnungsgeld an seine Postadresse zu schicken,
wird ihm erläutert, dass dies nicht ginge, er müsse direkt vor Ort
zahlen. Sein Portemonnaie wird durchsucht, zusätzlich werden 28,50 € als
Sicherheitsleistung einbehalten. Das Gericht stellte dieses
Bußgeldverfahren nun ein. Die Verfahrenskosten werden dem Staat
auferlegt. Eine Entscheidung über das - nach Auffassung von fiftyfifty
und dem Rechtsanwalt Jasper Prigge rechtswidrigen Vorgehen - Einbehalten
der Sicherheitsleistungen bei obdachlosen Menschen, ist jedoch nach wie
vor bei Gericht anhängig.

Mit diesem Fall wird ein weiteres Mal deutlich, wie die beiden
OSD-Streifen Brecko und Zimmermann rechtswidrig wohnungslose Menschen
schikaniert haben.  Auch der veröffentlichte Fall um die Beschlagnahmung
eines Hundes wurde zugunsten des Wohnungslosen entschieden, die Kosten
hierfür wurden der Stadtkasse auferlegt. Der Hund ist wieder bei seinem
Besitzer. Das Bußgeld gegen einen fiftyfifty-Verkäufer, dem der Verkauf
der Zeitung als „aggresives Betteln“ vorgeworfen wurde und der dafür
83,50 € zahlen sollte, wird am kommenden Mittwoch, 05.06.2019, 09.15
Uhr, vor dem Amtsgericht verhandelt.

Der Prozess gegen den Streetworker Oliver Ongaro wurde vor Gericht
eingestellt. Das Verfahren bewies letztlich nicht nur die Unschuld des
Streetworkers, sondern legte auch offen, dass ein OSD-Mitarbeiter vor
Gericht nachweislich gelogen hatte.

Und auch die Anzeigen gegen Julia von Lindern und
fiftyfifty-Geschäftsführer Hubert Ostendorf wegen Nennung zweier Namen
von OSD-Mitarbeitern werden voraussichtlich wenig Bestand haben: Die
Bescheide aller betroffenen Obdachlosen wurden offiziell mit dem Namen
der OSD-Mitarbeiter unterschrieben.

„Es ist schon bitter, das erneut ein Gericht den OSD in die Schranken
weisen muss. Wieder einmal wird deutlich, dass das Vorgehen von
einzelnen OSD-Streifen nicht haltbar ist. Es ist nicht nachvollziehbar,
dass dies ohne Konsequenzen für die OSD-Streifen bleibt. Die
Verantwortlichen in der Politik sollten dieses weitere Signal zum Anlass
nehmen und unsinnige Bußgelder gegen Obdachlose wie in Dortmund
einstellen“, sagt Julia von Lindern vom Straßenmagazin fiftyfifty.