Erneute Niederlage des OSDs vor Gericht
Düsseldorf, 03.06.2019 Erneute Niederlage des OSDs vor Gericht: Nach Einspruch durch fiftyfifty wird Bußgeldverfahren gegen Obdachlosen eingestellt Nach massiven Auseinandersetzungen zwischen fiftyfifty und dem OSD erreichte fiftyfifty einen erneuten Erfolg vor Gericht. Das Amtsgericht Düsseldorf stellte nun eines der Anfang des Jahres bekannt gewordenen Bußgeldverfahren gegen Wohnungslose mit der Begründung ein, dass eine Ahndung nicht geboten sei. Zum Hintergrund: Am Donnerstag, 21.02.2019, organisierte fiftyfifty gemeinsam mit wohnungslosen und armen Menschen eine Protestkundgebung vor dem Rathaus. Anlass dafür waren vier von fiftyfifty dokumentierte Fälle zwischen November 2018 und Januar 2019, in denen obdachlose und arme Menschen auf unterschiedliche Art von immer der gleichen Streife schikaniert wurden. Als rechtliche Grundlage wurde jeweils die seit Jahren in der Kritik stehende Düsseldorfer Straßenordnung herangezogen. Zum aktuell eingestellten Verfahren: Im November 2018 wird ein Obdachloser im Hofgarten von einer OSD-Streife in zivil kontrolliert. Ihm wird ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 € ausgesprochen, weil er eine Plane zwischen zwei Äste gespannt hat, um sich vor der Witterung zu schützen. Dies sei ein Vergehen nach § 5 DStO. Die 35 € sollte er sofort zahlen. Auf die Bitte hin, einen Anhörungsbogen zum Verwarnungsgeld an seine Postadresse zu schicken, wird ihm erläutert, dass dies nicht ginge, er müsse direkt vor Ort zahlen. Sein Portemonnaie wird durchsucht, zusätzlich werden 28,50 € als Sicherheitsleistung einbehalten. Das Gericht stellte dieses Bußgeldverfahren nun ein. Die Verfahrenskosten werden dem Staat auferlegt. Eine Entscheidung über das - nach Auffassung von fiftyfifty und dem Rechtsanwalt Jasper Prigge rechtswidrigen Vorgehen - Einbehalten der Sicherheitsleistungen bei obdachlosen Menschen, ist jedoch nach wie vor bei Gericht anhängig. Mit diesem Fall wird ein weiteres Mal deutlich, wie die beiden OSD-Streifen Brecko und Zimmermann rechtswidrig wohnungslose Menschen schikaniert haben. Auch der veröffentlichte Fall um die Beschlagnahmung eines Hundes wurde zugunsten des Wohnungslosen entschieden, die Kosten hierfür wurden der Stadtkasse auferlegt. Der Hund ist wieder bei seinem Besitzer. Das Bußgeld gegen einen fiftyfifty-Verkäufer, dem der Verkauf der Zeitung als „aggresives Betteln“ vorgeworfen wurde und der dafür 83,50 € zahlen sollte, wird am kommenden Mittwoch, 05.06.2019, 09.15 Uhr, vor dem Amtsgericht verhandelt. Der Prozess gegen den Streetworker Oliver Ongaro wurde vor Gericht eingestellt. Das Verfahren bewies letztlich nicht nur die Unschuld des Streetworkers, sondern legte auch offen, dass ein OSD-Mitarbeiter vor Gericht nachweislich gelogen hatte. Und auch die Anzeigen gegen Julia von Lindern und fiftyfifty-Geschäftsführer Hubert Ostendorf wegen Nennung zweier Namen von OSD-Mitarbeitern werden voraussichtlich wenig Bestand haben: Die Bescheide aller betroffenen Obdachlosen wurden offiziell mit dem Namen der OSD-Mitarbeiter unterschrieben. „Es ist schon bitter, das erneut ein Gericht den OSD in die Schranken weisen muss. Wieder einmal wird deutlich, dass das Vorgehen von einzelnen OSD-Streifen nicht haltbar ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dies ohne Konsequenzen für die OSD-Streifen bleibt. Die Verantwortlichen in der Politik sollten dieses weitere Signal zum Anlass nehmen und unsinnige Bußgelder gegen Obdachlose wie in Dortmund einstellen“, sagt Julia von Lindern vom Straßenmagazin fiftyfifty.
 
             
						 
				 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						