Verfahren gegen fiftyfifty-Streetworker Oliver Ongaro eingestellt

OSD-MitarbeiterInnen scheitern an konstruierten Zeugenaussagen

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Verfahren gegen den Streetworker des Straßenmagazins fiftyfifty, Oliver Ongaro, wegen Geringfügigkeit gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro an die Altstadt Armenküche eingestellt. Eine Körperverletzung konnte nicht nachgewiesen werden. Die Einstellung erfolgte nach §153a StPO. Nach gängiger Rechtsauffassung ist die Unschuldsvermutung durch eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO nicht widerlegt.

Hintergrund der Einstellung sind die sich widersprechenden Zeugenaussagen der drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Ein Mitarbeiter des OSD ließ sich zunächst sogar zu einer Falschaussage hinreißen. Auch der Beleidigungsvorwurf gegen eine OSD-Mitarbeiterin konnte nicht nachgewiesen werden. Mit der Anerkennung der Geldauflage an den Kooperationspartner Altstadt-Armenküche möchte das Straßenmagazin fiftyfifty auf eine Gesprächsebene mit der Stadt zurückkommen.

Die Ordnungsamtsmitarbeiter hätten gut daran getan, dem damaligen Vorschlag des Oberbürgermeisters nach einer außergerichtlichen Einigung zu folgen.

Leider zeigte sich die Stadt bisher auch an anderer Stelle nicht gesprächsbereit. So erfolgte die Überprüfung der vier dokumentierten Fälle, bei denen fiftyfifty dem Ordnungsamt schikanöses Verhalten gegenüber Obdachlosen vorwirft, bisher nicht. Ordnungsdezernent Zaum hatte die zeitnahe Überprüfung der Fälle anlässlich einer Protestaktion von Obdachlosen vor dem Düsseldorfer Rathaus zugesichert.

“Mit konstruierten Aussagen haben OSD-Mitarbeiter versucht, mir einen tätlichen Angriff anzulasten und sind damit gescheitert. Unsere Kritik an der Düsseldorfer Straßenordnung und an einzelnen Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Umgang mit Obdachlosen bleibt bestehen. Wir warten weiterhin auf ein Gesprächsangebot der Stadt und einen konstruktiven Dialog in der Sache“, erklärt Oliver Ongaro, Streetworker beim Straßenmagazin fiftyfifty.

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