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Historisches Urteil für Housing First

Gericht: Klatsche für Eigentümergemeinschaft

Es ist ein Urteil, das Hoffnung macht, ein Sieg für die Menschlichkeit, der zukünftig in ganz Deutschland als Präzedenzfall gelten könnte. Errungen hat ihn die Düsseldorfer Obdachlosenzeitung „fiftyfifty“, die mit ihrem Projekt „Housing First“ Menschen von der Straße holt, um sie zurück ins Leben zu bringen.

Als „fiftyfifty“-Chef Hubert Ostendorf das Düsseldorfer Amtsgericht verließ, war er sich der Tragweite des Urteils durchaus bewusst. Es war nicht nur ein hart erkämpfter Sieg um irgendeine Wohnung. Es war ein Grundsatzurteil zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, das weit über die Grenzen von Düsseldorf hinaus große Bedeutung hatte.

Stein des Anstoßes war eine Wohnung in Düsseldorf-Hassels, die „fiftyfifty“ im Rahmen von „Housing First“ erwerben wollte. Als die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfuhr, dass in ihrem Haus in Zukunft eine obdachlose Person einziehen sollte, ging sie auf die Barrikaden und verweigerte den Verkauf an das Straßenmagazin. Das Gericht stellte klar, dass eine WEG die Veräußerung einer Wohnung nicht nur deshalb ablehnen darf, weil die Wohnung zur Umsetzung des „Housing-First“-Ansatzes genutzt werden soll.

Das Amtsgericht hat den Beschluss der WEG, die Zustimmung der Veräußerung zu verweigern, für ungültig erklärt und „fiftyfifty“ die Zustimmung erteilt. Das Gericht stellt in seinem Grundsatzurteil klar, dass eine Verweigerung eines konkreten, legitimen Grundes bedarf. Pauschale Vorbehalte gegenüber obdachlosen Personen genügten nicht. Im Verfahren wurde auch die verfassungsrechtliche Dimension des Falls hervorgehoben. Die renommierte Kanzlei „Hengeler Müller“ hat „fiftyfifty“ vertreten und zudem „pro bono“ umfassend beraten.

„Wir begrüßen das Gerichtsurteil ausdrücklich. Es zeigt deutlich, dass Vorurteile gegenüber obdachlosen Menschen nicht ausreichen, um ihnen ein neues Zuhause zu verweigern. Es ist ein wichtiger Schritt für die Etablierung des Housing First Ansatzes“, erklärte Hubert Ostendorf.

Mit dem Projekt „Housing First“ hat „fiftyfifty“ bereits rund 100 ehemaligen Obdachlosen in Düsseldorf ein Zuhause gegeben. Motto: Erst ein Dach über dem Kopf, eine Wohnung in normalen, bürgerlichen Häusern – dann eine Arbeitsstelle und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Hubert Ostendorf: „Nur so kann man die Betroffenen wieder ins normale Leben zurückführen. Natürlich hat es aber auch in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben, wenn wir Wohnungen für Obdachlose gekauft haben, weil Besitzer und Nachbarn keine Wohnungslosen bei sich einquartieren wollten. Bislang hatten sich die Eigentümer am Ende aber immer dazu durchgerungen, doch an uns zu verkaufen. Es war uns aber klar, dass einmal der Tag kommen würde, an dem wir vor Gericht ziehen müssen. Das Urteil ist ein Sieg gegen jede Art von Diskriminierung und soll nun als Beispiel dienen.“ COLJA SCHLIEWACOLJA, EXPRESS

https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article410604771/klage-von-housing-first-eigentuemer-duerfen-obdachlose-nicht-diskriminieren.html

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-wohnungskauf-verweigert-fiftyfifty-klagt-gegen-eigentuemergemeinschaft_aid-139928789

https://www.jungewelt.de/artikel/513302.obdachlose-d%C3%BCrfen-wohnen.html

https://www.jungewelt.de/artikel/513689.wohnraum-f%C3%BCr-housing-first-ansatz-warum-verkaufen-eigent%C3%BCmer-nicht-f%C3%BCr-obdachlose.html