Schikane gegen Obdachlosen, Gewalt gegen Streetworker

Kritik an schikanöser Behandlung. fiftyfifty stellt Strafanzeige gegen Stadtsheriffs.

Der wohnungslose Lukasz Szerla wurde wegen „Radfahren in Fußgängerzonen“ von gleich drei OSD-Mitarbeitern durchsucht. Die Leibesvisitation wurde sogar noch fortgesetzt, nachdem die rabiaten Stadtsheriffs bereits die Geldbörse des zu 70 Prozent schwer behinderten Polen in Händen hielten. Lukasz war bereit, die 15 Euro Bußgeld sofort bezahlen. Dies wurde ihm jedoch verwehrt. Stattdessen drohte man, die 600 Euro, die sich in seiner Geldbörse befanden, eine Nachzahlung des Jobcenters und fiftyfifty-Geld aus dem Verkauf von Zeitungen, zu beschlagnahmen. Die kommunalen Ordnungshüter ließen sich selbst dann noch nicht davon abhalten, als unser Klient mit einem Kontoauszug die Herkunft des Geldes belegen konnte. Unser langjährig für fiftyfifty tätige, sehr erfahrene Sozialarbeiter Oliver Ongaro kam während eines routinemäßigen Streetworkrundgangs zufällig vorbei und versuchte in dieser Situation, wie es seine Aufgabe ist, zu vermitteln. Doch statt eine besonnene Lösung zu finden reagierten die OSD-Mitarbeiter aggressiv. Mehr noch: Eine Mitarbeiterin versetzte Oliver Ongaro mit der Faust zwei Mal einen so heftigen Schlag auf das Brustbein, dass der in seiner Freizeit als Kampfsportlehrer Tätige beinahe zu Boden ging. Oliver Ongaro hat daher Strafanzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ gestellt. „Ich bin total entsetzt über das Verhalten der OSD-Mitarbeiter. In 15 Jahren als Streetworker bin ich viele heikle Situationen geraten, aber noch nie haben mich OSD-Mitarbeiter körperlich attackiert“, sagt er und fordert, die juristische Grundlage solcher Maßnahmen, den „rechtswidrigen“ Paragraphen 6 der Düsseldorfer Straßenordnung, zu streichen. Denn die dort festgelegten Ordnungswidrigkeiten wie „störender Alkoholgenuss“, „aggressives Betteln“ und „Lagern“ werden gezielt und einseitig gegen Wohnungslose angewendet.

Der Vorfall zeigt nur exemplarisch das schikanöse Verhalten von OSD-Mitarbeitern gegenüber augenscheinlich armen Menschen. Eine einfache Ordnungswidrigkeit eskaliert nicht zum ersten Mal innerhalb weniger Sekunden. Körperdurchsuchungen, das Provozieren durch grenzwertige Äußerungen, die gezielte Entsorgung von Schlafsäcken oder das Beschlagnahmen von Wertgegenständen waren in der Vergangenheit keine Einzelfälle. fiftyfifty ist dagegen häufig erfolgreich juristisch vorgegangen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn sich die zu Unrecht behandelten Wohnungslosen melden. Beim OSD setzt man offensichtlich auf die mangelnde Beschwerdekompetenz von nicht selten drogenkranken Menschen.

 

Mehr Augenmaß / Kommentar in der Onlinezeitung report d:

Wenn nun Bagatelle wie das Radfahren in einer Fußgängerzone dermaßen aus dem Ruder läuft, sollte geschultes Personal in der Lage sein, deeskalierend zu wirken. … Warum muss ein Wohnungsloser sich rechtfertigen, Bargeld zu besitzen? Warum kann ihm ein Bußgeldbescheid nicht an seine Postadresse bei fiftyfifty geschickt werden? Der OSD ist dafür zuständig, die Einhaltung von Regeln zu überwachen. Aber darf man dabei nicht auch ein gewisses Augenmaß und ordentliches Verhalten erwarten? … Oliver Ongaro ist seit Jahren als Streetworker aktiv und ist als kompetenter Mensch allseits geschätzt. Nun muss anscheinend ein Gericht überprüfen, welche Wahrheit die richtige ist – alles für eine Bagatelle von 15 Euro Verwarngeld. Ute Neubauer

Aus der Strafanzeige, die Rechtsanwalt Jasper Prigge im Auftrag von Oliver Ongaro gestellt hat

… Einen Sturz mit schmerzhaften Folgen oder Verletzungen konnte mein Mandant (Oliver Ongaro) noch verhindern. … Er hob beide Arme und sagte laut und deutlich, der OSD-Mitarbeiter sollte aufhören, ihn zu schubsen. … Indem sie meinen Mandanten schlug, hat die OSD-Mitarbeiterin … ihn vorsätzlich in seiner körperlichen Unversehrtheit geschädigt. Dieser Angriff ist strafrechtlich als einer Körperverletzung im Amt … zu werten. … Darüber hinaus haben sich zwei Mitarbeiter des OSD durch ihre jeweiligen Handlungen der Nötigung … strafbar gemacht.