Bild | 14. Dezember 2020

Obdachlose dürfen im Corona-Lockdown weiter trinken

Düsseldorf – Die gemeinnützige Hilfsorganisation „Fiftyfifty“ fordert eine Bußgeld-Befreiung für Obdachlose, die auf Straßen und Plätzen Alkohol trinken!

Die soziale Einrichtung reagiert damit auf das durch Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) und der Ministerpräsidentenkonferenz bundesweit geforderte „Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum“ als eines der neuen Corona-Verbote, das morgen in Kraft treten soll.

Die Höhe des dafür vorgesehenen Bußgeldes war in Düsseldorf bislang noch nicht zu erfahren, wird aber in anderen Bundesländern wie etwa Sachsen bereits mit 60 Euro angegeben. Laut einer Sprecherin des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums könne man derzeit über die Höhe des geplanten Bußgeldes in NRW noch nichts sagen, weil an der Neufassung der Corona-Schutzverordnung aktuell noch gearbeitet werde.

„Fiftyfifty“-Streetworker Oliver Ongaro (45): „Wir fordern, diesen Beschluss bei Obdachlosen und Suchtkranken nicht umzusetzen. Obdachlose Menschen können nicht Zuhause bleiben, weil sie keins haben. Wir appellieren an die Behörden, die schwierige Situation Obdachloser und Suchtkranker nicht noch zu erschweren.“

Die Stadt gab am Abend grünes Licht! Ein Sprecher: „Im heutigen Krisenstab der Landeshauptstadt wurde einvernehmlich entschieden, keine Bußgelder gegen obdachlose Menschen zu verhängen, die alkoholische Getränke im öffentlichen Raum konsumieren.“